Das Immobilien ABC

Immobilien‑ABC: Wichtige Begriffe von A bis Z

Immobilien‑ABC: Wichtige Begriffe von A bis Z

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

A

Altbau

Als Altbau bezeichnet man ein älteres Gebäude, oft von vor 1945, meist mit traditioneller Bauweise (z. B. hohe Decken, Dielenböden). Altbauten haben oft einen besonderen Charme, können aber einen höheren Sanierungsbedarf und höhere Energiekosten haben als Neubauten. Beim Kauf eines Altbaus sollte man auf den Zustand von Dach, Leitungen und Dämmung achten – und mögliche Denkmalschutz‑Auflagen, falls es ein historisches Gebäude ist.

Annuitätendarlehen

Ein Annuitätendarlehen ist eine gängige Form der Immobilienfinanzierung, bei der die Rate (Annuität) über die Zinsbindungsfrist gleich bleibt. Jede Rate setzt sich aus Zinsen und Tilgung zusammen; mit fortschreitender Zeit sinkt der Zinsanteil, während der Tilgungsanteil steigt. Dadurch bleibt die monatliche Belastung konstant, was für Planungssicherheit sorgt.

Anschlussfinanzierung

Darunter versteht man die Weiterfinanzierung einer Immobilie nach Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist. Oft wird bereits einige Monate vor Ende der Zinsbindung ein neues Darlehen (ggf. bei einer anderen Bank) abgeschlossen, um den restlichen Kreditbetrag zu neuen Konditionen weiter abzuzahlen. Bei erwarteten Zinssteigerungen kann man auch mit einem Forward‑Darlehen bereits Jahre im Voraus einen Zinssatz für die Zukunft sichern.

Auflassungsvormerkung

Damit zwischen Kaufvertragsabschluss und Grundbucheintrag nichts „dazwischenkommt“, wird für den Käufer eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen. Diese Vormerkung in Abteilung II des Grundbuchs sperrt das Grundbuch: Ohne Zustimmung des Käufers können keine Änderungen (z. B. weitere Belastungen) vorgenommen werden. Die Auflassungsvormerkung sichert also den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung und schützt ihn und die finanzierende Bank, bis der eigentliche Eigentumsübergang vollzogen ist.

B

Baufinanzierung

Damit ist die Finanzierung des Immobilienkaufs oder ‑baus gemeint, meist über ein langfristiges Darlehen mit Grundschuldabsicherung. Üblich sind Annuitätendarlehen mit festen Zinsen über z. B. 10 oder 15 Jahre. Die Bank prüft für eine Baufinanzierung Einkommen, Eigenkapital und den Wert der Immobilie. Je mehr Eigenkapital eingebracht wird, desto bessere Konditionen erhält man in der Regel – 20–30 % Eigenkapital sind üblich, da Vollfinanzierungen (100 % Finanzierung des Kaufpreises) als risikoreich gelten. Wichtig sind ein solider Finanzierungsplan und der Puffer für Nebenkosten und eventuelle Renovierungen.

Bauträger

Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Immobilien baut und verkauft. Kauft man z. B. vom Bauträger eine noch zu errichtende Eigentumswohnung, schließt man einen Bauträgervertrag: Darin verpflichtet sich der Bauträger, die Immobilie schlüsselfertig herzustellen. Die Zahlung erfolgt nach Baufortschritt (in Raten gemäß MaBV). Vorteil: Man bekommt Haus oder Wohnung neu aus einer Hand. Nachteil: Man muss Vertrauen haben, dass der Bauträger termingerecht und in zugesicherter Qualität baut. Wichtig ist, auf Fertigstellungstermine, eine Bürgschaft für etwaige Anzahlungen und Gewährleistungsfristen im Vertrag zu achten.

Bebauungsplan

Ein Bebauungsplan (B‑Plan) ist ein von der Gemeinde aufgestellter Plan, der festlegt, wie ein Grundstück bebaut werden darf. Darin sind z. B. Art und Maß der Bebauung geregelt (z. B. ob Wohnhaus oder Gewerbe, wie viele Stockwerke, Dachform, Abstände). Wer ein Grundstück kauft, sollte den Bebauungsplan prüfen – er bestimmt, ob man sein Traumhaus dort verwirklichen kann oder welche Auflagen gelten. Er schafft Planungssicherheit, schränkt aber auch ein.

Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert gibt den durchschnittlichen Grundstückspreis pro Quadratmeter in einer bestimmten Lage an. Er wird von Gutachterausschüssen anhand realer Kaufpreise vergleichbarer Grundstücke ermittelt und dient als Orientierung für den Grundstückswert. Zur Wertermittlung einer Immobilie im Sachwertverfahren wird er mit dem (Wieder‑)Herstellungswert des Gebäudes addiert, um den Marktwert zu erhalten.

C

Courtage (Maklercourtage)

Courtage ist ein anderes Wort für Maklerprovision, also die Vermittlungsgebühr des Immobilienmaklers. Sie wird fällig, wenn durch den Nachweis oder die Vermittlung des Maklers ein Kaufvertrag zustande kommt. Siehe Maklerprovision unter M für Einzelheiten zu Höhe und Teilung.

Crowdfunding (Immobilien)

Damit ist die Schwarmfinanzierung von Immobilienprojekten gemeint. Viele Anleger investieren jeweils kleinere Beträge über Online‑Plattformen in ein Bauprojekt (z. B. Neubau) und erhalten dafür Zinsen. Für Immobilienkäufer/-verkäufer weniger relevant, eher für Investoren interessant – Achtung: Projektrisiko und oft Nachrangdarlehen.

D

Darlehen (Immobilienkredit)

Ein Darlehen ist ein Kredit, den Banken zur Immobilienfinanzierung vergeben. Er wird in monatlichen Raten zurückgezahlt, die aus Zins und Tilgung bestehen (siehe Annuitätendarlehen). Bei Immobilienkrediten wird meist ein Grundpfandrecht (Grundschuld oder Hypothek) als Sicherheit ins Grundbuch eingetragen. Wichtig bei Darlehen sind der Sollzins (Nominalzins), der effektive Jahreszins (inkl. Nebenkosten), die Zinsbindungsfrist und die Möglichkeit von Sondertilgungen (zusätzlichen Rückzahlungen ohne Aufpreis). Man sollte Angebote vergleichen – schon kleine Zinsunterschiede machen über die Laufzeit viele Tausend Euro aus.

Denkmalschutz

Steht eine Immobilie unter Denkmalschutz, bedeutet dies, dass ihr Erhalt im öffentlichen Interesse liegt. Änderungen an Fassade oder Grundriss müssen mit der Denkmalbehörde abgestimmt werden, was Umbauten aufwendiger machen kann. Allerdings gibt es bei denkmalgeschützten Gebäuden erhebliche Steuervorteile: Selbstnutzer können 10 Jahre lang bis zu 9 % der Sanierungskosten jährlich von der Steuer absetzen (insgesamt bis zu 90 %). Vermieter können sogar 100 % der Sanierungskosten über 12 Jahre abschreiben (8 Jahre je 9 %, 4 Jahre je 7 %). Denkmal‑Immobilien sind also mit Auflagen verbunden, bieten aber steuerliche Anreize und oft einzigartige Wohnatmosphäre.

Disagio (Damnum)

Als Disagio bezeichnet man einen Abschlag bei der Darlehensauszahlung. Beispielsweise erhält man bei 10 % Disagio von 100.000 € Darlehen nur 90.000 € ausgezahlt, muss aber trotzdem 100.000 € zurückzahlen. Im Gegenzug reduziert sich meistens der Nominalzins des Kredits. Das Disagio ist im Grunde eine Zinsvorauszahlung. Es kann sich lohnen, um Zinsen steuermindernd im Voraus abzusetzen (bei vermieteten Immobilien) oder die monatliche Rate zu senken – allerdings braucht man dafür ausreichend Eigenkapital, um den Abschlag zunächst zu verkraften.

Doppelhaushälfte

Eine Doppelhaushälfte ist ein Einfamilienhaus, das mit einem baugleichen Haus eine gemeinsame Wand teilt. Beide Hälften zusammen bilden ein Doppelhaus. Jede Hälfte hat einen eigenen Eingang und Garten. Im Vergleich zum freistehenden Einfamilienhaus sind Doppelhaushälften oft etwas günstiger, das Grundstück ist kleiner, und man muss eventuelle Geräusche vom Nachbarn berücksichtigen. Dafür hat man nur auf einer Seite Nachbarn und meist mehr Platz und Privatsphäre als in einer Reihenhaus‑Mittelwohnung.

E

Eigentumswohnung

Eine Eigentumswohnung ist eine einzelne Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, die Sondereigentum darstellt. Als Käufer erwirbt man das volle Eigentum an der Wohnung selbst sowie anteilig am Gemeinschaftseigentum (z. B. Treppenhaus, Dach, Grundstück). Mehrere Wohnungseigentümer bilden zusammen die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die über gemeinschaftliche Belange entscheidet. Eigentumswohnungen sind oft günstiger als Häuser in gleicher Lage und erfordern weniger Eigenaufwand für Außenanlagen etc. Allerdings zahlt man monatlich Hausgeld und muss Beschlüsse der Gemeinschaft mittragen. Kurz gesagt: In der „eigenen“ Wohnung hat man Freiheiten, ist aber Teil einer Gemeinschaft.

Einfamilienhaus

Ein Einfamilienhaus ist ein Haus, das für eine Familie (einen Haushalt) gedacht ist – klassisch das freistehende Haus mit eigenem Garten. Hier hat man alleinige Kontrolle und Verantwortung: Man kann Haus und Garten nach Belieben gestalten (baurechtlich zulässig) und hat keine anderen Eigentümer, die mitreden. Dafür trägt man alle Kosten selbst (Instandhaltung, Versicherung etc.). Ein eigenes Haus bietet meist mehr Platz und Abstand zu Nachbarn. Man genießt Ruhe und Privatsphäre, muss sich aber um alles eigenständig kümmern.

Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes angibt. Beim Verkauf oder der Vermietung ist er Pflicht. Er enthält Kennwerte zum Energiebedarf oder ‑verbrauch (kWh/m²a) und Einstufungen (A+ bis H). Außerdem Baujahr, Heizungsart und Modernisierungstipps. Anhand einer Skala (grün–rot) sieht man, ob hohe Heizkosten zu erwarten sind. Tipp: Der Ausweis ist kein Garant für den Verbrauch, aber ein Vergleichsmaßstab.

Erbbaurecht (Erbpacht)

Das Erbbaurecht – umgangssprachlich Erbpacht – erlaubt es, auf einem fremden Grundstück ein Haus zu bauen oder zu besitzen. Man kauft nicht das Grundstück, sondern schließt einen Vertrag über z. B. 99 Jahre ab. Für dieses Nutzungsrecht zahlt man 4–5 % Erbbauzins. Vorteil: Geringere Anfangskosten. Nachteil: Nach Ablauf fällt das Haus an den Eigentümer, der den Erbbauberechtigten entschädigen muss (~2/3 Verkehrswert). Zudem weniger Freiheit, da oft Zustimmung nötig. Beim Kauf einer Erbpachtimmobilie Vertragsdetails prüfen (Laufzeit, Zinssatz, Verlängerung).

F

Finanzierung (Immobilienfinanzierung)

Planung der Geldmittel für den Kauf (Eigenkapital + Bankdarlehen). Eine solide Finanzierung beginnt mit der ehrlichen Haushaltsrechnung: Wie viel Immobilie kann ich mir leisten? Dabei Kaufpreis + Nebenkosten berücksichtigen. Achten auf Zinssatz, anfängliche Tilgung, Zinsbindung. Angebote vergleichen, mögliche Förderungen (z. B. KfW) nutzen und zukünftige Lebensumstände planen. Wichtig: Puffer für Unerwartetes einkalkulieren, damit die Finanzierung auch bei Zinsanstieg oder geringem Einkommen sicher bleibt.

Flurstück (Grundstücksnummer)

Als Flurstück bezeichnet man ein exakt vermessenes Grundstück oder Teilstück, wie es im Liegenschaftskataster registriert ist. Jedes Flurstück hat eine eindeutige Nummer und ist in einer Flurkarte eingezeichnet. Im Grundbuch wird darauf Bezug genommen. Wichtig: Im Kaufvertrag müssen alle Flurstücke aufgeführt sein. Meist reicht zu wissen: Das Flurstück ist die formale Bezeichnung im amtlichen Verzeichnis.

G

Gemeinschaftseigentum

In einer Wohnungseigentumsanlage bezeichnet Gemeinschaftseigentum alle Teile, die nicht Sondereigentum sind (z. B. Wände, Dach, Leitungen). Kosten tragen alle über das Hausgeld. Sondereigentum gehört dem jeweiligen Eigentümer allein. Über Gemeinschaftseigentum entscheidet die Eigentümerversammlung.

Grundbuch

Das Grundbuch ist ein amtliches Register beim Amtsgericht. Es zeigt Eigentümer, Lasten und Grundpfandrechte. Nur wer eingetragen ist, gilt rechtlich als Eigentümer. Änderungen erfolgen nur durch Notar oder Gericht. Vor dem Kauf sollte man das Grundbuch einsehen, um z. B. Wegerechte zu erkennen.

Grundbuchauszug

Eine Abschrift aller Eintragungen zu einem Grundstück im Grundbuch. Dient als Eigentumsnachweis oder Bankunterlage. Offizieller Auszug gegen Gebühr. Achtung: Nur Personen mit berechtigtem Interesse (Eigentümer, Berechtigte) dürfen ihn anfordern.

Grunderwerbsteuer

Einmalige Steuer beim Immobilienkauf, 3,5–6,5 % vom Kaufpreis (abhängig vom Bundesland). Nach der Beurkundung meldet der Notar den Verkauf ans Finanzamt, das einen Steuerbescheid schickt. Wichtig: Erst nach Bezahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus; ohne die kann der Notar die Eigentumsübertragung nicht eintragen.

Grundschuld

Die Grundschuld dient als Sicherheit für ein Darlehen (Eintrag in Abt. III des Grundbuchs). Wichtig: Sie ist nicht an ein bestimmtes Darlehen gebunden (anders als die Hypothek) und bleibt bestehen, bis sie gelöscht wird. Berechtigt die Bank zur Zwangsversteigerung bei Zahlungsverzug.

Grundsteuer

Eine laufende Steuer auf das Eigentum an Grundstücken/Gebäuden, vierteljährlich zu zahlen. Höhe abhängig von Einheitswert und Hebesatz der Gemeinde. Häufig auf Mieter umlegbar. Ab 2025 gilt ein neues System in Deutschland; Eigentümer mussten 2022 Daten ans Finanzamt melden.

Gutachten (Wertgutachten)

Ein Wertgutachten ermittelt den Verkehrswert. Wird von einem Sachverständigen erstellt, z. B. für Erbschaft oder Ehescheidung. Vergleichswert‑, Ertragswert‑ oder Sachwertverfahren. Kann mehrere Tausend Euro kosten. Für normale Verkäufe meist nicht Pflicht, aber kann Klarheit schaffen.

H

Hausgeld (Wohngeld)

Monatliche Vorauszahlung der Eigentümer an die Verwaltung, deckt Kosten wie Versicherung, Hausmeister, Strom für Gemeinschaftsflächen, Wasser, Müllabfuhr, Rücklagen etc. Ein Teil fließt in die Instandhaltungsrücklage. Wichtig: Beim Kauf übernimmt man diese Zahlungspflicht.

Hausratversicherung

Deckt Schäden am privaten Inventar (Möbel, Geräte, Kleidung) ab, z. B. durch Feuer, Einbruch. Für Käufer, die selbst einziehen, relevant (Gebäudeversicherung ist Sache des Eigentümers, läuft teils über Hausgeld). Prämie hängt u. a. von Wohnfläche ab.

Homestaging

Professionelles In‑Szene‑Setzen einer Verkaufsimmobilie, um sie heller, größer und attraktiver wirken zu lassen. Vorteil: Kann Verkauf beschleunigen und Preis steigern. Wichtig: Neutrale Gestaltung.

Hypothek

Umgangssprachlich oft für Immobilienkredit verwendet. Juristisch ein Grundpfandrecht, das an ein bestimmtes Darlehen gebunden ist und erlischt, wenn es getilgt ist. In der Praxis wird eher die flexiblere Grundschuld genutzt.

I

Immobilienbewertung (Wertermittlung)

Bestimmt den Verkehrswert einer Immobilie. Verfahren: Vergleichswert (ähnliche Objekte), Ertragswert (bei Vermietung) oder Sachwert (Baukosten + Bodenwert). Verkäufer sollten realistisch bewerten, um Interessenten nicht abzuschrecken.

Instandhaltungsrücklage

Bei Eigentumswohnungen monatlich in die Rücklage eingezahlt (Bestandteil des Hausgelds), um spätere Reparaturen zu finanzieren. Gehört allen Eigentümern. Eine gut gefüllte Rücklage reduziert das Risiko von Sonderumlagen.

Inventar

Bewegliche Gegenstände, die mitverkauft werden (z. B. Einbauküche). Im Kaufvertrag separat auflisten, realistisch bewerten. Spart Grunderwerbsteuer, da Inventar nicht als Immobilienwert gilt. Nicht übertreiben, sonst prüft das Finanzamt.

J

Jahresabrechnung (WEG)

Zeigt Einnahmen und Ausgaben der WEG im Vorjahr, plus Einzelabrechnungen je Wohnung. In der Eigentümerversammlung beschlossen. Wichtig: Gibt Einblick in finanzielle Lage, Rückstände, geplante Sonderumlagen.

Jahreskaltmiete

Summe der Nettokaltmieten pro Jahr. Beispiel: 800 € Monat × 12 = 9.600 € Jahreskaltmiete. Basis für Renditeberechnungen (Brutto oder Netto). Für Eigennutzer weniger relevant.

Joint Venture (Immobilien)

Zusammenschluss mehrerer Parteien zum Kauf oder zur Entwicklung einer Immobilie, z. B. GbR oder GmbH & Co. KG. Jeder bringt Kapital ein und erhält anteilige Erträge. Für private Käufer meist nur relevant, wenn man mit Freunden/Familie gemeinsam kauft.

K

Kaution (Mietsicherheit)

Bis zu drei Nettokaltmieten als Sicherheitsleistung vom Mieter. Beim Kauf einer vermieteten Immobilie geht die Kaution an den neuen Eigentümer über. Für Eigennutzer nur relevant, wenn sie selbst zuvor Mieter waren.

Kaufnebenkosten (Nebenkosten beim Kauf)

Zusätzliche Kosten (Grunderwerbsteuer, Notar/Grundbuch, Makler). Meist 5,5–12,5 % des Kaufpreises. Beispiel: 300.000 € Kaufpreis → ca. 30.000 € Nebenkosten. Sollte in der Finanzierung einkalkuliert und möglichst aus Eigenkapital gedeckt werden.

Kaufvertrag

Wird vom Notar erstellt und beurkundet. Enthält Kaufpreis, Übergabe, Lastenfreiheit etc. (§ 311b BGB verlangt notarielle Beurkundung). Zwischen Entwurf und Notartermin liegen 14 Tage. Notar regelt Auflassungsvormerkung, Finanzamtsmeldung, Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Kehrwoche

In manchen Regionen (z. B. Schwaben) die Pflicht, Treppenhaus und Gehweg reihum zu reinigen. Auch für Eigentümer denkbar, wenn keine externe Reinigung beauftragt ist.

L

Lage

Lage, Lage, Lage“ gilt als wichtigster Wertfaktor. Makrolage (Stadt/Region) vs. Mikrolage (Straße/Umfeld). Gute Infrastruktur, wenig Lärm, sichere Nachbarschaft erhöhen Wert und Wohnqualität. Tipp: Mehrfach zu unterschiedlichen Zeiten besichtigen.

Lastenfrei

Bedeutet: Ohne eingetragene Belastungen (z. B. Grundschulden) wird die Immobilie übergeben. Verkäufer tilgt vorher Kredit, Bank stellt Löschungsbewilligung aus. Rechte wie Wohnrecht bleiben, wenn sie nicht gelöscht werden.

Löschungsbewilligung

Urkunde der Bank zur Löschung eines Grundpfandrechts. Nach kompletter Rückzahlung ausgestellt. Die eigentliche Löschung kostet Gebühren. Manche lassen die alte Grundschuld stehen, um bei neuer Finanzierung Notar/Grundbuchkosten zu sparen.

M

Makler (Immobilienmakler)

Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer (oder Vermieter und Mieter). Beschafft Unterlagen, erstellt Exposé, organisiert Besichtigungen, prüft Bonität, begleitet den Kaufvertragsprozess. In Deutschland ist eine § 34c GewO‑Erlaubnis nötig, aber keine Ausbildungspflicht.

Maklerprovision (Courtage)

Gebühr für den Makler beim erfolgreichen Verkauf. Seit Ende 2020 gilt: Wer den Makler bestellt, zahlt. Oft teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision. Üblich 3,5–7 % vom Kaufpreis inkl. MwSt. Wichtig: Kommt zum Kaufpreis hinzu.

Mietkauf

Erst mieten, dann kaufen – ein Teil der Miete wird auf den Kaufpreis angerechnet. In der Praxis selten. Für Verkäufer riskant, für Mieter oft teurer. Alternative: Rent‑to‑own oder Optionskauf.

Modernisierung

Bauliche Maßnahmen, die den Wert steigern, Wohnstandard verbessern oder Energie sparen (z. B. neue Heizung, Dämmung, Bad). Oft staatlich gefördert (KfW). Vermieter dürfen Kosten anteilig auf die Miete umlegen.

N

Nachhaltigkeit (nachhaltiges Bauen/Wohnen)

Energieeffiziente Bauweisen, umweltfreundliche Materialien, moderne Haustechnik (Wärmepumpen, Photovoltaik). Senkt Betriebskosten und CO₂‑Ausstoß, steigert Immobilienwert. Neubauten mit strengen Standards, Bestandsbauten werden zunehmend saniert.

Nebenkosten (Bewirtschaftung)

Laufende Kosten wie Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Müllabfuhr, Heizung, Wasser, Strom, Wartungen, ggf. Hausgeld. Vermieter legt vieles auf den Mieter um, Eigentümer trägt alles selbst. Altbauten ohne Dämmung können deutlich höhere Nebenkosten haben als moderne Effizienzhäuser.

Nebenkosten (Kauf)

Grunderwerbsteuer, Notar‑ und Grundbuchkosten, ggf. Maklerprovision – insgesamt oft ~10 % des Kaufpreises. Diese Nebenkosten sollte man in der Finanzierung berücksichtigen und idealerweise aus Eigenkapital zahlen.

Nießbrauch

Stärkstes Nutzungsrecht ohne Eigentum. Nießbrauchberechtigte dürfen selbst nutzen oder vermieten. Oft in Familien (Eltern behalten Nießbrauch, Kinder sind Eigentümer). Minderung des Werts, da Käufer die Immobilie nicht frei nutzen kann.

Notar

Ohne Notar kein Immobilienkauf: Jeder Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Notar ist neutral und sichert den Ablauf (kein Eigentumsübergang ohne Kaufpreis). Er veranlasst z. B. Auflassungsvormerkung, Finanzamtsmeldung, Eigentumsumschreibung. Notarkosten: ca. 1–1,5 % vom Kaufpreis.

Notaranderkonto

Ein Treuhandkonto, das nur in Ausnahmefällen genutzt wird (z. B. komplexe Gläubigerkonstellation). Sonst zahlt der Käufer direkt an den Verkäufer, sobald der Notar den „sicheren“ Zustand bestätigt hat. Notaranderkonto verursacht zusätzliche Gebühren.

O

Objektbeschreibung (Exposé)

Text im Exposé/Inhalt des Inserats, der die Immobilie beschreibt (Baujahr, Wohnfläche, Ausstattung, Besonderheiten). Erste Orientierung für Interessenten. Wichtig: Bei Abweichung zählt letztlich der notarielle Kaufvertrag.

Open House

Eine offene Besichtigung zu einem fixen Termin, bei der mehrere Interessenten gleichzeitig kommen. Spart Zeit für Makler, bietet aber weniger persönliche Beratung. Häufig in Märkten mit hoher Nachfrage.

Option (Kaufoption)

Recht, eine Immobilie später zu einem festen Preis zu kaufen. Eher bei gewerblichen oder städtebaulichen Projekten als bei Privatkäufen. Muss notariell beurkundet sein.

P

Q

Quadratmeter (m²)

Maßeinheit für Flächen, besonders Wohn‑ oder Grundstücksfläche. Die Wohnfläche folgt der WoFlV (Wohnflächenverordnung).

Quadratmeterpreis

Preis pro m² Wohnfläche als Vergleichsgröße für Immobilien. Lage und Ausstattung sind trotzdem individuell zu bewerten.

Qualifizierter Mietspiegel

Eine Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmieten, nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt. Dient als Basis für Mieterhöhungen, wichtig für Vermieter und Käufer, die vermieten wollen.

R

Reallast

Ein im Grundbuch eingetragenes Recht auf wiederkehrende Leistungen (z. B. jährliche Zahlung). Bleibt beim Verkauf bestehen, der neue Eigentümer übernimmt die Verpflichtung. Vor Kauf prüfen, ob eine Reallast existiert.

Rendite

Verzinsung/Ertrag einer Kapitalanlage (z. B. vermietete Immobilie). Brutto‑Mietrendite = Jahreskaltmiete ÷ Kaufpreis × 100. Netto berücksichtigt Kosten. Eigennutzer haben keine Mietrendite, profitieren von ersparter Miete.

Reservierungsgebühr

Mitunter verlangte Gebühr, damit der Verkäufer das Objekt bis zum Notartermin nicht anderweitig verkauft. Ohne notarielle Beurkundung meist unwirksam. Klären, ob sie erstattet oder angerechnet wird, falls kein Kauf zustande kommt.

Restschuld

Verbleibender Kreditbetrag nach Ablauf der Zinsbindung oder zu einem bestimmten Stichtag. Meist braucht man eine Anschlussfinanzierung. Sondertilgungen verringern die Restschuld schneller.

S

Smart Home

Vernetzung der Haustechnik, Steuerung per App/Sprachbefehl. Mehr Komfort, Sicherheit und Energieeinsparung. Gefragtes Feature bei Käufern.

Spekulationssteuer (Veräußerungsgewinnsteuer)

Bei privatem Verkauf einer Immobilie unter 10 Jahren Haltezeit (ohne Eigennutzung) wird der Gewinn versteuert. Nach 10 Jahren steuerfrei. Drei‑Objekt‑Grenze: Wer in 5 Jahren mehr als 3 Objekte verkauft, gilt als gewerblicher Händler.

Steuern (rund um Immobilien)

Kauf: Grunderwerbsteuer. Jährlich: Grundsteuer. Vermieter versteuern Mieteinnahmen, dürfen Zinsen, AfA etc. absetzen. Verkauf < 10 Jahre: Spekulationssteuer (außer Eigennutzung). Erbschaft/Schenkung: Freibeträge beachten.

T

Teilungserklärung

Wichtig bei Eigentumswohnungen: Sie regelt, wie ein Mehrfamilienhaus in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum aufgeteilt ist (inkl. Gemeinschaftsordnung, Sondernutzungsrechte). Unbedingt vor Kauf lesen, um keine Überraschungen zu erleben.

Tilgung

Der Teil der Kreditrate, der die Schuld mindert. Höhere anfängliche Tilgung = schnellere Entschuldung. Bei Annuitätendarlehen steigt der Tilgungsanteil im Zeitverlauf, da der Zinsanteil sinkt.

U

Umbau

Bauliche Veränderungen (Grundriss, Dachausbau). Oft genehmigungspflichtig, bei WEG Mitbestimmung nötig. Statik und Kosten prüfen.

Umschuldung

Wechsel des Kreditgebers/Produkts zur Ablösung eines laufenden Kredits, meistens am Ende der Zinsbindung für bessere Konditionen. Vorzeitiger Wechsel kann Vorfälligkeitsentschädigung bedeuten. Nach 10 Jahren greift § 489 BGB.

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Bestätigung vom Finanzamt, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde. Der Notar braucht sie für die Eigentumsumschreibung. Ohne diese Bescheinigung wird der Käufer nicht als Eigentümer eingetragen.

V

Verkehrswert

Marktwert einer Immobilie – ein geschätzter Preis, der im normalen Geschäftsverkehr zum Stichtag erzielbar wäre. Ermittelt via Vergleichs‑, Ertrags‑ oder Sachwert. Tatsächlicher Kaufpreis kann abweichen.

Vollfinanzierung

Die Bank finanziert 100 % des Kaufpreises (und ggf. Nebenkosten). Höheres Risiko → höhere Zinsen. Sinkt der Wert der Immobilie, droht Unterdeckung.

Vorfälligkeitsentschädigung

Bei vorzeitiger Ablösung eines Darlehens fällt sie an, um die Bank für entgangene Zinsen zu entschädigen. Neue Verbraucherdarlehen sind gesetzlich begrenzt. Ab 10 Jahren Laufzeit kann man gemäß § 489 BGB ohne Vorfälligkeit kündigen.

Vorkaufsrecht

Gibt Dritten (z. B. Mieter, Gemeinde) das Recht, zu denselben Konditionen in einen Kauf einzusteigen. Ist es im Grundbuch eingetragen, muss der Berechtigte vor Abschluss gefragt werden.

W

Wegerecht

Erlaubt einer Person, über fremdes Grundstück zu gehen/fahren (häufig bei Hinterliegergrundstücken). Im Grundbuch eingetragen, bindend. Käufer sollten prüfen, ob und welche Wegerechte bestehen.

Wohnfläche

Alle anrechenbaren Flächen einer Wohnung/eines Hauses. Balkone/Terrassen oft anteilig, Dachschrägen unter 1 m Raumhöhe nicht. Relevanz für Kaufpreis, Miete, Nebenkosten.

Wohnrecht (Wohnungsrecht)

Erlaubt einer Person, eine Immobilie oder Teile davon zu bewohnen, ohne Eigentümer zu sein. Oft lebenslang im Grundbuch, mindert den Wert. Im Unterschied zum Nießbrauch darf man nicht vermieten.

X

Derzeit sind keine Begriffe hinterlegt.

Y

Derzeit sind keine Begriffe hinterlegt.

Z

Zinsbindung (Sollzinsbindung)

Der Zeitraum, für den der Kreditzins festgeschrieben ist (z. B. 5, 10, 15 oder 20–30 Jahre). Während dieser Zeit bleibt der Zinssatz unverändert. Nach Ablauf ist eine Anschlussfinanzierung oder Tilgung fällig. Vorzeitige Kündigung erfordert meist eine Vorfälligkeitsentschädigung – außer nach 10 Jahren (§ 489 BGB).

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